Erfahrungen & Bewertungen zu REAL HOUSE Immobilien e.K.

Allgemeine Geschäftsbedingungen

1. Geltung

Mit der Anforderung des Exposés in Kenntnis unserer Provisionserwartung
kommt zwischen dem Empfänger (Maklerkunde) und der REAL HOUSE
Immobilien e.K. ein provisionspflichtiger Maklervertrag über das
angebotene Objekt zustande, dessen Bestandteil diese AGB sind, die
hiermit vom Maklerkunden anerkannt werden.

2. Vertraulichkeit/Weitergabeverbot

Die von der REAL HOUSE Immobilien e.K. übersandten Angebote und
Informationen, insbesondere Exposés und deren Inhalt sind vertraulich
und nur für den jeweiligen Empfänger bestimmt. Eine Weitergabe an Dritte
ist ohne ausdrückliche Zustimmung der REAL HOUSE Immobilien e.K., die
zuvor schriftlich erteilt werden muss, untersagt. Verstößt der Maklerkunde
gegen diese Verpflichtung und schließt der Dritte oder eine andere Person,
an die der Dritte seinerseits die Informationen weitergegeben hat, den
Hauptvertrag ab, der nach Maßgabe dieser Bedingungen
provisionspflichtig wäre, so verpflichtet sich der Maklerkunde zur Zahlung
eines Schadenersatzes in Höhe der Provision auf der Grundlage dieser
Bedingungen. Der Nachweis, dass ein niedrigerer oder kein Schaden
entstanden ist, bleibt dem Maklerkunden vorbehalten. Ein weitergehender
Schadenersatzanspruch der REAL HOUSE Immobilien e.K. wegen
unbefugter Weitergabe von Informationen bleibt davon unberührt.

3. Angebote

Die Angebote der REAL HOUSE Immobilien e.K. erfolgen freibleibend und
unverbindlich. Irrtum und Zwischenverkauf/Zwischenvermietung bleiben
vorbehalten. Den objektbezogenen Angaben liegen die uns erteilten
Auskünfte und Informationen, insbesondere des Verkäufers/Vermieters
zugrunde. Eine Haftung für deren Richtigkeit und Vollständigkeit wird von
der REAL HOUSE Immobilien e.K. nicht übernommen. Es obliegt daher
dem Kunden, die Objektinformationen und Angaben auf ihre Richtigkeit zu
prüfen. Eine Haftung für die inhaltliche Richtigkeit und/oder Vollständigkeit
dieser Angaben wird nur für den Fall eines vorsätzlichen oder grob
fahrlässigen Verhaltens übernommen.

4. Entstehen des Provisionsanspruchs

Die Bekanntgabe oder der Nachweis der Objektadresse und/oder des
Anbieters geschieht unter ausdrücklichem Hinweis auf die
Provisionsforderung der REAL HOUSE Immobilien e.K. im Falle des
Ankaufs, Tauschs oder der Anmietung. Der Provisionsanspruch der REAL
HOUSE Immobilien e.K. entsteht, sobald aufgrund des Nachweises und/
oder der Vermittlung der REAL HOUSE Immobilien e.K. ein Hauptvertrag
bezüglich des benannten Objekts zustande gekommen ist. Hierbei genügt
Mitursächlichkeit der Maklertätigkeit. Wird der Hauptvertrag zu anderen,
als zu den ursprünglich angebotenen Bedingungen abgeschlossen oder
kommt er über ein anderes Objekt des von der REAL HOUSE Immobilien
e.K. nachgewiesenen Vertragspartners zustande, so berührt dieses den
Provisionsanspruch der REAL HOUSE Immobilien e.K. nicht, solange das
zustande gekommene Geschäft mit dem angebotenen Geschäft
wirtschaftlich identisch ist oder in seinem wirtschaftlichen Erfolg nur
unwesentlich von dem angebotenen Geschäft abweicht. Der
Provisionsanspruch entsteht also insbesondere bei Kauf statt Miete,
Erwerb von Gesellschaftsanteilen statt Objekten und umgekehrt,
Erbbaurecht statt Kauf sowie Tausch statt Kauf oder Miete.

5. Fälligkeit des Provisionsanspruchs

Der Provisionsanspruch wird bei Abschluss des Kaufvertrags/
Tauschvertrags/Mietvertrags fällig. Die Provision ist zahlbar nach
Rechnungserteilung. Die REAL HOUSE Immobilien e.K. hat das Recht,
beim Abschluss des Hauptvertrags anwesend zu sein. Erfolgt der
Abschluss des Hauptvertrags ohne die Teilnahme der REAL HOUSE
Immobilien e.K. so ist der Kunde verpflichtet, der REAL HOUSE
Immobilien e.K. unverzüglich Auskunft über den wesentlichen Inhalt des
Hauptvertrags und die Bemessungsgrundlage des Provisionsanspruchs zu
erteilen.

6. Höhe der Provision

Die Provision errechnet sich aus dem Gesamtkaufpreis bzw. dem
Gesamtmietpreis. Bei einem Immobilientausch, also bei einem
Grundstücksgeschäft, bei dem beide Vertragsparteien das Eigentum an
ihrer Immobilie jeweils entgeltlich auf die andere Vertragspartei übertragen,
ist Bemessungsgrundlage für die von dem jeweiligen Kunden zu
bezahlende Provision der jeweilige Gegenwert der von diesem Kunden
erworbenen Immobilie, wie er vom Notar in der Urkunde über das
Grundstücksgeschäft für die jeweilig erworbene Immobilie als Tauschwert
angesetzt wird, und nicht lediglich die Wertdifferenz der beiden
getauschten Immobilien. Sofern nichts anderes vereinbart ist, beträgt die
Käuferprovision 3,57% vom wirtschaftlichen Kaufpreis oder Tauschwert der
erworbenen Immobilie (s.o.) bzw. 3,57 Monatsmieten Mieterprovision bei
Gewerbemietobjekten, je inkl. 19% ges. MwSt.

7. Doppeltätigkeit

Die REAL HOUSE Immobilien e.K. ist berechtigt, auch für den anderen
Vertragsteil (Verkäufer/Vermieter/Tauschpartner) entgeltlich oder
unentgeltlich tätig zu werden. Bei Doppeltätigkeit sind wir zur
Unparteilichkeit verpflichtet.

8. Vorkenntnis

Ist dem Kunden das von der REAL HOUSE Immobilien e.K. angebotene
Objekt bereits bekannt, so hat er dieses unverzüglich, spätestens
innerhalb von 3 Kalendertagen mitzuteilen und auf Verlangen der REAL
HOUSE Immobilien e.K. zu belegen. Unterlässt der Kunde diesen Hinweis,
so hat er der REAL HOUSE Immobilien e.K. sämtliche Aufwendungen, die
der REAL HOUSE Immobilien e.K. dadurch entstehen, dass auf die
Vorkenntnis nicht oder verspätet hingewiesen wird, als Schaden zu
ersetzen.

9. Haftungsbegrenzung

Die Haftung für fahrlässiges Verhalten der REAL HOUSE Immobilien e.K.,
dessen gesetzlicher Vertreter oder Erfüllungsgehilfen ist ausgeschlossen.
Dieses gilt nicht, soweit der Schaden in der Verletzung von Leben, Körper
oder Gesundheit besteht oder auf der Verletzung einer wesentlichen
Vertragspflicht (Kardinalpflicht) oder dem Fehlen einer von der REAL
HOUSE Immobilien e.K. garantierten bestimmten Eigenschaften beruht.

10. Informationspflicht nach VSBG

Die REAL HOUSE Immobilien e.K. ist nicht verpflichtet und nicht bereit, im
Fall einer sich aus einem Vertragsverhältnis zwischen der REAL HOUSE
Immobilien e.K. und einem Verbraucher ergebenden oder sich darauf
beziehenden Streitigkeit vor Klageerhebung ein Streitbeilegungsverfahren
vor einer Verbraucherschlichtungsstelle nach den Bestimmungen des
Verbraucherstreitbeilegungsgesetzes (VSBG) durchzuführen.

 

11. Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort und Gerichtsstand für Vollkaufleute ist Köln.

12. Salvatorische Klausel

Sollten eine oder mehrere der vorstehenden Bestimmungen ungültig sein,
so soll die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen hiervon nicht berührt
werden. Dieses gilt auch, wenn innerhalb einer Regelung ein Teil
unwirksam ist, ein anderer Teil aber wirksam. Die jeweils unwirksame
Bestimmung soll zwischen den Parteien durch eine Regelung ersetzt
werden, die den wirtschaftlichen Interessen der Vertragsparteien am
nächsten kommt und im Übrigen den vertraglichen Vereinbarungen nicht
zuwider läuft.

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